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Allgemeine Geschäftsbedingungen Strub + Co. AG

1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Dienstleistungen gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern und soweit zwischen uns als Verkäufer bzw. Dienstleistungserbringer und dem Kunden nicht übereinstimmend und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit die allgemeinen und speziellen Geschäftsbedingungen keine Regelungen enthalten, gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Annahme der bestellten Ware oder Abnahme der gelieferten Dienstleistung bedeutet in jedem Fall Anerkennung dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» durch den Kunden. Alle Geschäftsbedingungen des Kunden sind für unsere Lieferungen und Dienstleistungen unverbindlich, auch wenn sie unsererseits nicht ausdrücklich beanstandet werden. Der Begriff «Dienstleistungen» umfasst sowohl Leistungen von Strub + Co. AG («Strub») aus Auftrags- wie auch aus Werkvertragsrecht.

2. Bestellung, Preise und Zahlung

Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung werden ausschliesslich durch die schriftliche und in besonderen Fällen auch mündliche Offerte von Strub, welche vom Kunden angenommen wurde, bzw. die von Strub schriftlich bestätigte Bestellung, des Kunden definiert. In Ausnahmefällen kann eine Bestellung auch nur mündlich bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Liefer- oder Dienstleistungsumfangs bedürfen stets der Schriftform, wenn jedoch nicht anders möglich oder auf speziellen Wunsch des Kunden, können diese auch nur in mündlicher Form erfolgen. Wo nicht anders vermerkt, ist die MWST in den Preisen nicht inbegriffen. Zahlungskonditionen je nach Produkt und Vereinbarung ansonsten 30 Tage netto.

3. Verpackung

Die Verpackung kann zum Selbstkostenpreis verrechnet werden und muss durch Strub nicht zurückgenommen werden. Kisten, Paletten usw. können separat verrechnet werden. Nach der Franko-Retournierung können diese gutgeschrieben werden.

4. Versand/Tarife

Sämtliche nach Vertragsabschluss eintretenden Erhöhungen von Tarifen und Gebühren wie Transportspesen, Versicherungsprämien, Zölle usw. können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auch wenn wir Transport, Versicherung, Verzollung usw. übernommen haben; Ermässigungen können dem Kunden dementsprechend auch wieder gutgeschrieben werden. Ein Auftrag gilt als ausgeliefert, wenn der Chauffeur die Ware am bekanntgegebenen Ort abgeladen hat bzw. die Sendung der Post oder Bahn übergeben worden ist. Eine Dienstleistung gilt (spätestens) als angenommen bei Bezahlung der Rechnung.

5. Mengentoleranzen

Für Spezialprodukte behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. (zB. Sprays)

6. Force Majeure / Hausse-Baisse-Klausel

Force Majeure-Ereignisse entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Erfüllungsfristen. Als Force Majeure-Ereignisse gelten u.a: Mobilmachung, Krieg, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Demonstrationen, Revolution, behördliche Verfügungen, Rohstoffmangel, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen Unterbrechungen im Betrieb des Werkes von Strub oder seiner Lieferanten bzw. Ereignisse, welche unsere Leistung vorübergehend oder dauerhaft verunmöglichen oder wirtschaftlich unzumutbar machen.

Hausse-Baisse-Klausel gilt generell als vereinbart.

7. Kontrolle der Lieferung und Dienstleistung

Die gelieferte Ware ist bei Empfang durch den Kunden zu prüfen, auf jeden Fall jedoch vor einer allfälligen Verarbeitung. Dienstleistungen sind nach deren Erbringung, spätestens vor Verwendung des Auftragsergebnisses zu prüfen. Beanstandungen betreffend Gewicht oder Stückzahl sowie Mängelrügen betreffend Beschaffenheit der Ware oder betreffend Dienstleistungen sind nur gültig, wenn sie uns innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden und wir diese vor Ort prüfen können. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, ist Strub von jeglicher Haftung (soweit gesetzlich zulässig) befreit.

8. Zahlungsverzug

Hält der Kunde die festgelegten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden unsere sämtlichen Guthaben ihm gegenüber, gleichgültig, welches die vereinbarten Zahlungstermine sind, zur Zahlung fällig und können von uns sofort eingefordert werden. Gelangt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, steht uns ausserdem und ohne den Kunden besonders zu mahnen, das Recht zu, unsere Leistungen einzustellen und/oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Kunde hat uns für den entstandenen Schaden vollen Ersatz zu leisten. Wir sind ferner berechtigt, alle dem Kunden bereits bestätigten, aber noch nicht ausgeführten oder in der Ausführung befindlichen Aufträge fristlos zu annullieren. Ab der dritten Mahnung werden CHF 40.00 pro Mahnung als Gebühr erhoben.

9. Produktqualität

Unsere Produkte werden stetig auf den neuesten Stand weiterentwickelt. Deshalb behält sich STRUB + Co. AG das Recht vor, Optimierungen bei den Produkten/Datenblättern ohne Vorankündigung vorzunehmen.

10. Haf­tung von Strub

Im Falle von gerechtfertigten Beanstandungen oder Mängelrügen beschränkt sich unsere Haftung auf den kostenlosen Ersatz der beanstandeten bzw. mangelhaften Ware bzw. Nachbesserung der geschuldeten Dienstleistung. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche Strub gegenüber. Somit hat der Kunde kein Recht auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz, wie z.B. wegen entgangenem Gewinn. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Ansprüche des Kunden auf Ersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschaden sowie aller sonstigen Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der beanstandeten Ware oder Dienstleistung entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produkthaftpflicht bleiben vorbehalten. Aus mündlichen Angaben unseres Personals kann der Kunde keine Zusicherung für Eigenschaften des Materials bzw. für die Anwendung im Einzelfall und damit auch keine Haftung unsererseits ableiten. Bei der Nichteinhaltung von Vorschriften bezüglich Handhabung der Strub-Produkte oder Anwendung der Ergebnisse der erbrachten Dienstleistungen lehnen wir jegliche Haftung ab.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Reiden. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit unseren Lieferungen ergebenden Streitigkeiten ist Luzern.

12. Verschiedenes

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der expliziten schriftlichen Vereinbarung durch die Parteien.

13. Nachhaltigkeit

Unser Unternehmen sieht sich in der Verantwortung, nachhaltig zu agieren und bekennt sich zu den UN-Nachhaltigkeitszielen. Dabei berücksichtigen wir alle Facetten der Nachhaltigkeit. Wir handeln nicht nur nachhaltig, um die Umwelt zu schützen, sondern auch im Sinne unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner. Wir sind Mitglied der VSI-NaSch Nachhaltigkeitsinitiative zur Erarbeitung eines einheitlichen Branchenstandards zur Treibhausgasabrechnung von Schmierstoffen und unterstützen aktiv die Gründung einer europäischen Gesellschaft zur einheitlichen Berechnung und Dokumentation der Treibgaswerte im Schmierstoffbereich.

STRUB & Co. AG
Swiss Tribology
 
Fax +41 62 785 22 23